Was muss ich beachten, wenn ich im Zuge meiner Existenzgründung einen Imbiss / Foodtruck eröffnen möchte?
Es gilt viele Dinge zu beachten, wenn Sie mit dem Gedanken zum Schritt in die Selbstständigkeit in Form eines Imbisstandes spielen. Bevor Sie einen Businessplan erstellen, müssen Sie zunächst einmal Ideen zur Existenzgründung entwickeln. Es könnte sich von Vorteil zeigen, wenn Sie das Umfeld beobachten, in welchem Sie Ihren Imbiss eröffnen möchten.
Wie stelle ich fest, wo der richtige Standort für meinen Imbissstand oder Foodtruck ist und was sollte ich beachten?
Als besonders lukrativ stellen sich insbesondere belebte Fußgängerzonen, Mitfahrerparkplätze, Schulen oder Universitäten dar, wobei Sie bei letzteren mit Umsatzeinbußen während der Ferienzeiten rechnen müssen.Ebenso sollten Sie beachten, ob sich bereits Mitbewerber am Standort, an dem Sie Ihren Imbiss gründen möchten, befinden. Das Eruieren der Marktsituation sollte nicht ausschließlich mobile Imbisse berücksichtigen, sondern auch die Konkurrenz in Form von Fastfoodrestaurants oder Ähnlichen betrachten.
Passt mein geplantes Angebot, mit dem ich meinen Imbissstand bzw. Foodtruck betreiben möchte, zu dem ausgewählten Imbissstandort?
Wichtig zu bedenken ist, dass eine gewisse Ernährungsart einer gewissen Klientel zugeschrieben werden kann. Zum Beispiel legen auf eine gesunde Ernährung insbesondere junge und gebildete Menschen Wert. Sie sollten hierzu die Trends, die Ihr Zielpublikum beeinflussen beobachten.
Wie soll ich meinen Imbisswagen / Foodtruck benennen?
Sie sollten beachten, dass sich Ihr Imbissangebot in dem Namen wiederspiegelt und es wichtig hierbei ist, dass der Name Ihr ausgemachtes Zielpublikum anspricht.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich einen Imbissstand eröffnen möchte?
Sie sollten zur Existenzgründung mittels eines Imbisses / Foodtrucks zunächst einen entsprechenden Businessplan erstellen. Dieser sollte neben der Ausrichtung des Angebotes, der Standortwahl und anderen Faktoren auch die Kosten der Imbissstanderöffnung beschreiben. Zunächst müssen die Anfangsinvestitionen betrachtet werden, bevor Sie in die Selbstständigkeit starten. Nicht nur die Anschaffungskosten für den mobilen Imbissstand und das entsprechende Interieur, sondern auch Kosten für Genehmigungen, Konzessionen und Ähnliches, fallen hierbei an. Erst wenn Sie sämtliche Anfangsinvestitionen aufsummiert haben können Sie beispielsweise eine dynamische Investitionsrechnung durchführen. Dazu müssen Sie alle geplanten anfallenden Einzahlungen (Umsatz, Subventionen etc.) und Auszahlungen (Materialkosten, Abschreibungen, Energiekosten, Reparaturen etc.) periodisch im Betrachtungszeitraum verrechnen und mit einem vorher festgelegten Faktor „abzinsen“. Ein Kapitalwert lässt sich mit diesen Daten errechnen. Ihre Investition ist sinnvoll, wenn der Kapitalwert positiv ausfällt. Dieser hilft Ihnen bei der Argumentation zur Kreditaufnahme bei Ihrem Kreditgeber. Sie erhalten auch bei vielen Behörden, wie den Jobcentern Informationen zum Businessplan.
Welche gesetzlichen Vorschriften und Voraussetzungen fallen bei der Imbisseröffnung an?
Zunächst einmal zu beachten ist, dass Sie Ihren Imbissstand nicht an jedem beliebigen Platz betreiben dürfen. Bei der Stadtverwaltung können Sie die ausgewiesenen Flächen jederzeit erfragen. Sie benötigen je nach Kommune zusätzlich für die Errichtung Ihres Betriebes eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Baugenehmigung. Außerdem müssen sie zur Eröffnung eines Imbisstandes eine Konzession bei der jeweiligen Kommune erwerben (wichtig: Beim Vertrieb alkoholischer Getränke kann eine andere/weitere Konzession nötig sein). Sofern Sie keine Sitzplätze anbieten, benötigen Sie in aller Regel auch keine Gästetoiletten. Es ist wichtig, dass Ihr Personal nach der Eröffnung entsprechende Gesundheitszeugnisse etc. vorweisen kann, welche im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln eine Pflicht beschreiben.
An welchen Stellen erhalte Ich weitere Informationen, wenn ich mich mit einem Imbisswagen / Foodtruck selbstständig machen möchte?
Sie erhalten zu den notwendigen Vorschriften zur Selbstständigkeit Informationen bei den entsprechenden Kommunen. Der DEHOGA-Verband hält weitere Informationen und Tipps bereit.
Zu unseren Kunden gehören: Getränke Industrie, Brauereien, Getränkehandel, Weinhändler/Winzer, Cocktailcatering, Imbissbetreiber, Caterer, Food Industrie, Promotionagenturen, Messebauer, Verbände/Vereine, Marktständler, Bäckereien, Metzgereien u.v.m.
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