Die maximal zulässige Achslast und die maximale Stützlast bilden neben dem zulässigen Gesamtgewicht und einigen weiteren Faktoren zwei der Kernelemente im Bau von einachsigen Anhängerfahrzeugen oder zweiachsigen Verkaufsanhängern mit geringem Radstand. Alle Parameter unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union sowie der STVZO. Die Einhaltung dieser Richtlinien und die Erstellung einer qualitativ hochwertigen Verkaufs- und Promotioneinheit, die aber auch durch ihre Praktikabilität im Alltag besticht, beschreibt in unserem Haus die Grundintention bei jedem Entwurf eines individuellen Verkaufs- und Präsentationsmobils. Um allen Standards gerecht zu werden verfügen wir über eine hauseigene Plattformwaage sodass jedes Produkt en Detail austariert werden kann. Neben dem Teil der Last des zulässigen Gesamtgewichts, das auf der einzelnen Achse lastet (Achslast) und der Last welche als Stützlast die Anhängerkupplung des Zugfahrzeug belastet,beachten wir während der Produktgestaltung selbstverständlich auch andere Grundlagen wie die Länge des Gespanns als Summe aus der Länge unserer Verkaufs- und Promotionlösungen und des potenziellen Zugfahrzeugs oder die Breite und Höhe unserer Werbekonstruktion. Selbstverständlich richten wir uns auch im Bereich der Sicherheitstechnik an die Vorgaben des Gesetzgebers. Unsere Verkaufs- und Präsentationsmobile verfügen über eine ausreichende Beleuchtung, sichere Bremsen sowie alle weiteren geforderten Sicherheitsfeatures. Alles in Allem ist also gewährleistet, dass Kunden, welche sich für eine Verkaufs und Promotionlösung aus dem Hause CTR entscheiden, ein fertiges Produkt erhalten, dessen gesetzestreue Verwendung auf europäischen Straßen von Haus aus immer möglich ist und das aufgrund seiner Konstruktion sämtlichen Prüfansprüchen während der Abnahme durch Prüfinstitutionen gerecht wird. Leider ist es uns nicht möglich, etwaige nachträgliche grobe Veränderungen an unseren Verkaufs- und Präsentationsmobilen, sei es in Eigenregie oder sogar durch professionelle Anbieter, während des Konstruktionsprozesses zu berücksichtigen, da wir Ihnen von Haus aus ein perfektes Produkt zur Verfügung stellen möchten. Auch auf die Überschreitung des maximal zulässigen Gesamtgewichts und der damit einhergehenden Überschreitung der maximalen Achs- und Stützlast, aufgrund von veralteter Messtechnik, überforderter Messenden oder Unwissenheit bezüglich gesetzlicher Bestimmungen haben wir leider keinerlei Einfluss. Wir empfehlen daher allen unseren Kunden bei Modifikationswünschen auf unser Haus zurück zu kommen, denn ausschließlich wir kennen unsere Verkaufs- und Promotionlösungen von Grund auf und können gewährleisten, dass auch nach dem Eingriff die Straßenzulassung nicht gefährdet ist.
Zu unseren Kunden gehören: Getränke Industrie, Brauereien, Getränkehandel, Weinhändler/Winzer, Cocktailcatering, Imbissbetreiber, Caterer, Food Industrie, Promotionagenturen, Messebauer, Verbände/Vereine, Marktständler, Bäckereien, Metzgereien u.v.m.
Mit CTR-Fahrzeugtechnik unterwegs: