Im Folgenden möchten wir Ihnen die behördlichen und juristischen Voraussetzungen skizzieren, die Sie zur Existenzgründung als Imbissbetreiber benötigen. Diese sollten Sie nur als richtungsweisend betrachten, da das Script keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und die Angaben von Kommune zu Kommune in gewissen Aspekten divergierend sein können. Zudem unterliegt die Gesetzgebung einem stetigen Wandel. Aggregiert finden Sie hier allerdings wesentliche elementare Ansprüche der Behörden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die CTR-Fahrzeugtechnik GmbH laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen keinerlei Haftung für die folgenden Ausführungen übernehmen kann. Sie können aber versichert ein, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig recherchiert und aufbereitet wurden. Details für Ihre Kommune und Ihr Imbisskonzept erfahren sie bei selbigen oder diversen Interessenverbänden.
Zunächst einmal müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Folgende Aspekte gilt es hierbei zu beachten:
Um voll geschäftsfähig zu sein müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige, die als Existenzgründer einen Foodtruck betreiben möchten, müssen sich dies durch ihren Vormund oder das entsprechende Gericht genehmigen lassen.
Folgende Dokumente benötigen Sie zur Imbissexistenzgründung:
Existenzgründer ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen zudem eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen. Etwaige weitere Dokumente, die Sie benötigen, sind unter anderem von Ihrer Vitae abhängig (Lag bereits ein Insolvenzverfahren vor?; Lagen bereits Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht vor?; Liegen offene Forderungen der Finanzbehörden vor? etc.). Den Unterrichtsnachweis der IHK können Sie innerhalb einer Lebensmittelhygieneschulung durch die Industrie und Handelskammer (IHK) erhalten. Diese beschreibt für Mitarbeiter ohne Berufsausbildung im Bereich der Gastronomie eine Pflicht, dauert ca. einen halben Tag und wird durch die verschiedenen Kammern angeboten.
Imbisswagen oder Foodtrucks verfügen in der Regel über keinen festen Standplatz und erfüllen somit den Status des Reisegewerbes. Zum Betrieb eines solchen benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Diese besagt, dass Sie Ihre Produkte ausschließlich innerhalb ihres mobilen Verkaufsstands vertreiben dürfen. Der gastronomische Vertrieb innerhalb geschlossener Räume ist nicht gestattet. Ähnliches gilt im Übrigen auch für Schausteller. Inhaltlich skizziert die Reisegewerbekarte neben Ihren persönlichen Daten insbesondere die Art und Beschaffenheit Ihrer Produkte. Es ist von besonderer Wichtigkeit Ihre Reisegewerbekarte immer während des Betriebs Ihres mobilen Imbisses mitzuführen, da diese jederzeit vor Ort und Stelle durch die entsprechenden Behörden kontrolliert werden kann. Sie dient als eine Art Ausweis für Ihr Imbissgewerbe.
Neben diesen formellen Dokumenten gilt es noch andere wichtige Aspekte zu beachten, wenn Sie einen Imbisswagen oder Foodtruck betreiben möchten. Unter anderem kann gegen Sie oder einen Ihrer Angestellten ein sogenanntes Tätigkeitsverbot innerhalb der Gastronomie vorliegen wenn Sie beispielsweise (kein Anspruch auf Vollständigkeit) unter folgenden Krankheiten oder Symptomen leiden:
Sollten Sie oder ihre angestellten unter Symptomen dieser Krankheiten leiden konsultieren Sie umgehend einen Arzt. Betreiben Sie oder Ihre Angestellten wissentlich unter diesen Krankheiten leidend Ihren Imbiss, so machen Sie sich strafbar und können Ihre Betriebserlaubnis verlieren.
Die Standplatzwahl für einen Imbiss auf öffentlichem Grund kann einem Kraftakt entsprechen. Zunächst einmal müssen Sie beim kommunalen Bauamt einen entsprechenden Bauantrag stellen. Die Genehmigungsdauer und die entsprechenden Ansprüche sind wieder einmal abhängig von der jeweiligen Kommune. Theoretisch dürfen Sie nur Waren veräußern, die durch Ihren Gast nicht an Ort und Stelle verzehrt werden, da Sie sonst wieder den Bestand der lokalen Gastronomie anbieten und dem entsprechenden Gesetz unterliegen würden. Dies führt dazu, dass etwaige durch Sie geschaffene Sitz- oder Stehgelegenheiten zum Verzehr der Imbissprodukte eine zusätzliche Genehmigung/Konzession benötigen. In manchen Kommunen ist zur Betriebserlaubnis sogar die Einrichtung sanitärer Anlagen von Nöten. Auch das zur Verfügung Stellen von Mülleimern und Beleuchtung oder die Intensität von Leuchtschriften oder Werbebanner müssen beim Bauantrag beachtet werden. Der Frisch- und Abwasserfluss beschreiben weitere Hürden.
Alternativ zu einem Standplatz auf öffentlichem Grund können Sie einen Standplatz auf privaten Grund pachten. Hier bestehen keine zusätzlichen Restriktionen. Achten Sie hierbei allerdings auf die Verhältnismäßigkeit der Höhe der Pacht. Interessante Stellplätze für Foodtrucks auf privaten Grund und Boden beschreiben Parkplätze von Discountern oder Supermärkten und ähnliche hochfrequentierte Bereiche welche im privaten Besitz aber öffentlich zugänglich sind. Zusätzlich besteht die Option Ihren Imbiss auf Veranstaltungen wie Stadtfesten oder Musik- und Kulturevents zu betreiben. Hier entfällt ebenfalls in aller Regel der Bauantrag. Allerdings können oftmals horrende Standgebühren anfallen. Einen detaillierte Abwägung zur Teilnahme an solchen Events ist also unabdingbar.
Zu unseren Kunden gehören: Getränke Industrie, Brauereien, Getränkehandel, Weinhändler/Winzer, Cocktailcatering, Imbissbetreiber, Caterer, Food Industrie, Promotionagenturen, Messebauer, Verbände/Vereine, Marktständler, Bäckereien, Metzgereien u.v.m.
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