(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit uns zum Zwecke persönlicher Bedürfnisbefriedigung in Geschäftsverbindung treten. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit mit uns in Geschäftsverbindung treten. Entsprechendes gilt für juristische Personen des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben
unberührt.
(1) Wir unterbreiten dem Käufer in Textform ein konkretes Angebot, das u. a. unsere Leistungen, den Kaufpreis und die Dauer der Verbindlichkeit des Angebotes beinhaltet.
(2) Mit der vorbehaltlosen Bestätigung unseres Angebotes in Textform kommt ein rechtlich bindender Vertrag zustande.
(3) Mündliche Abreden und dem Angebot oder dem Vertragsabschluss nachfolgende Änderungswünsche werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn diese jeweils in Textform von der einen Partei angeboten oder angefragt und von der anderen Partei in Textform bestätigt worden sind.
(1) Der Umfang unserer Leistungen richtet sich nach dem durch die Bestätigung des Käufers angenommenen Angebots gemäß Ziff. II dieser Bedingungen.
(2) Soweit wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben, dienen diese der allgemeinen Warenbeschreibung und sind deshalb nur annähernd maßgeblich. Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe unserer Erzeugnisse bleiben uns im vorgenannten Rahmen vorbehalten, soweit sie nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit unserer Erzeugnisse verändern und diese sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine bestimmte Beschaffenheit oder die Eignung zu einer bestimmten Verwendung konkret textlich vereinbart wurde.
(1) Neben dem vereinbarten Kaufpreis anfallende Versand- und Verpackungskosten sowie etwaige Aufwendungen für Versicherungen, Zulassung und Überprüfung oder sonstige Nebenleistungen, die in Abstimmung mit dem Käufer oder in dessen Interesse erfolgen, werden zu den bei Anfall bei uns üblichen Einheitspreisen und Stundensätzen zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für vereinbarte oder zur Vertragserfüllung technisch erforderliche Sonderarbeiten am aufzubauenden Fahrgestell oder an sonstigen, nicht zu unserem Lieferumfang gehörenden Gegenständen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich unbar auf unser Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.
(4) Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer länger als 10 Tage mit der Zahlung in Verzug gerät, er seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde.
(5) Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden und aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (unserem Geschäftssitz). Hierbei handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie den Ort für eine etwaige Nacherfüllung. Für den Fall, dass der Käufer die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt haben möchte (Versendungskauf), hat er die Kosten für die Versendung zu tragen.
(2) Mit der Übergabe der Ware an Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Im Rahmen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über. Für den Fall der vertraglichen Vereinbarung einer Abnahme der Ware ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Der Übergabe bzw. der Abnahme der Ware steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Für den Fall, dass sich der Käufer in Annahmeverzug befindet oder sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, haben wir gegen den Käufer einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten). Sofern dies der Fall ist, stellen wir dem Käufer eine pauschale Entschädigung i.H.v. 100,00 EUR pro Kalendertag (Beginn mit der Lieferfrist bzw. sofern keine Lieferfrist bestimmt ist, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware) in Rechnung. Gesetzliche Ansprüche unsererseits (Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) sowie der Nachweis eines höheren Schadens bleiben unberührt.
(4) Befindet sich der Verkäufer in Annahmeverzug und findet die Lieferung nach angemessener Nachfristsetzung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht statt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, pauschal 15 % des Kaufpreises als Schadenersatzpauschale vom
Käufer zu fordern.
(5) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschalen gemäß Ziff. V.(3) und V.(4) sind aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(1) Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die uns gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (z.B. aufgrund von Reparaturen, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen) nachträglich anfallen.
(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und aus laufender Geschäftsbeziehung vor.
(3) Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der gesicherten Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder wenn Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns
gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises auch nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten Vollkasko zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien bzw. Beschaffenheitsvereinbarung.
(2) Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, wenn ein gebrauchter Gegenstand von uns an einen Unternehmer verkauft wird; dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit im Falle einfacher Fahrlässigkeit.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelansprüche nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die Ware zum Einbau, zur Anbringung oder zur Installation bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche auf Ersatz der Ein- und
Ausbaukosten zu.
(4) Ist der Käufer Unternehmer, steht uns ein Wahlrecht zu, ob wir eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Dem Käufer steht jedoch das Recht zu, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(5) Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, haften wir nicht.
(6) Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transport-, Arbeits-, und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten), erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt. Wir können jedoch vom Käufer die uns aufgrund eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens entstandenen Kosten für den Fall erstattet verlangen, dass der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
(7) Zur Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Ein Rückgabeanspruch steht dem Käufer jedoch nicht zu.
(8) Ansprüche des unternehmerisch tätigen Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferkette um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
(9) Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Käufers (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ziff. VIII. und IX.
(1) Für Unternehmer beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus dem Kauf von Neuware ein Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes oder, falls die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgt ist nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige.
(2) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, bleibt es bei dem Verkauf von Neuware bei der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche. Für den Fall des Verkaufs von gebrauchten Gegenständen an einen Verbraucher beträgt die allgemeine Verjährungsfrist ein Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes, falls die Lieferung nicht vertragsgemäß erfolgt ist nach Erhalt der Bereitstellungsanzeige.
(3) Vorstehende unter Ziff. VIII. (1) und (2) beschriebene Verjährungsverkürzung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Wir haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
(2) Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren und solche, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich gemäß Ziffer IX. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten.
(5) Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
(1) Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Weiterhin ist für alle wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Firmensitz Erfüllungsort. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände.
(3) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Stand: 22.02.2024